Behandlungskosten


Hinweis zur Kostenerstattung


Privatversicherte und Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung erhalten auf Wunsch eine detaillierte Rechnung zur Einreichung bei ihrer Versicherung.

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung von Heilpraktikerleistungen vom jeweiligen Versicherungs- bzw. Beihilfevertrag abhängt und nicht garantiert werden kann. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) stammt aus dem Jahr 1985 und bildet die heutigen Behandlungskosten nur teilweise ab.

Die Rechnung ist unabhängig von einer möglichen Erstattung durch die Versicherung oder Beihilfe in voller Höhe zu begleichen. Nicht erstattete Beträge sind vom Patienten selbst zu tragen.


Bei Beihilfeberechtigten ist zu beachten, dass die Beihilfe in der Regel nur einen geringen Teil der Behandlungskosten erstattet. 



Ersttermin: Beratung und Untersuchung   60 € 

(Zwei Jahre gültig)


Beratung und Untersuchung : 60 € 


Akupunktur:


110 € pro Sitzung (Setzen der Akupunkturnadeln).

Auf Wunsch können ohne zusätzliche Kosten Dauerakupressurpflaster angebracht werden.

Bei einer gemeinsamen Behandlung von zwei Patienten in einer Sitzung beträgt das Honorar 100 € pro Person.


Blutegeltherapie (nur in der Praxis in Goch möglich):

Behandlung (Setzen von Blutegeln, Wundversorgung, Verbandkosten und Nachkontrolle am nächsten Tag mit Wundversorgung): 160 €

Dazu kommen Kosten von 25 €  pro Blutegel.


Stuhlanalyse: 60 €

Die anfallenden Laborkosten werden Ihnen vom Labor berechnet. 


Hausbesuche (nur wenn notwendig):

Falls nötig werden auch Hausbesuche gemacht. Berechnet werden 20€ Pauschale plus 1,50 € pro Kilometer Fahrt (normalerweise basierend auf den Angaben für die schnellste Strecke bei dem Routenplaner unter „Google Maps“).




Andere Behandlungskosten bitte telefonisch anfragen.


Eine Zahlung in Raten ist möglich. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.